• Parken rund um Herimouth

    Hinweis für alle Parker...
    Parkverbot in der Hofstraße, einseitiges Parkverbot in der Drosselstraße !! Bitte benutzt die ausgewiesenen Parkplätze... [mehr]

  • Jugends_16_09

    Kein Zutritt unter 16 Jahren... Mehr zum Jugendschutz hier !!!

    Ausweis- und Personenkontrolle!
    Ohne Ausweis kein Zutritt!

  • Jugends_16_18
    von 16 bis 18 Jahren...
    - Zutritt u. Einlass bis 24:00 Uhr
    - oder Übertragung der Erziehungsberechtigung. HIER!!!
  • Deine Anfahrt nach Hermuthausen (Routenplaner)

    Hermuthausen? ... Du warst noch nie in Hermuthausen

    Dann freuen wir uns auf deinen ersten Besuch!! Routenplaner

Für alle Tanzveranstaltungen im Herimouthsaal, Hermuthausen gibt,
Jugendliche unter 16 Jahren haben keinen Zutritt.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ist der Zutritt nur bis 24 Uhr erlaubt!
Eine längere Verweildauer ist nur unter der direkten Aufsicht eines der Personenfürsorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) erlaubt!

Das Gesetz gibt den Eltern die Möglichkeit auf jede andere, für diese Aufgabe geeignete und volljährige Person, ihre Personen-Fürsorgepflicht zu übertragen. (Dies kann ohne weiteres der Freund oder die Geschwister sein, wenn die Eltern diese für fähig halten.) Eine Übertragung der Personenfürsorgepflicht können wir leider nur schriftlich akzeptieren.

Und so funktioniert es
    1. "Übertragung der Erziehungsberechtigung" ausfüllen "Dokument kann im Acrobat Reader befüllt werden"
    2. Alle Felder ausfüllen.
    3. Am Veranstaltungstag am Eingang abgeben. Ausweis nicht vergessen !!!

      Bitte haltet, insbesondere bei jugendlichem Äußerem, Euren Ausweis beim Betreten des Herimouthsaals bereit.

      Vom Gesetz sind wir verpflichtet Alterskontrollen durchzuführen.

      Unterstützt diese Bemühungen durch die Beachtung der Jugendschutzbestimmungen und habt Verständnis für entsprechende Kontrollen.

      Helft mit, dass gegen Jugendschutzbestimmungen nicht verstoßen wird, wir vor Maßnahmen (Bußgelder, Betriebsschließung) geschützt werden, die uns bei Jugendschutzverstößen treffen.

      Schreibt uns Eure Meinung zu diesem Thema. Wir sind gespannt auf Eure Reaktionen und zählen auf Eure Mitarbeit.


      HH-Team
      Hermuthausen

      Mehr zum Jugendschutz

      • Wir bemühen uns um aktiven Jugendschutz!

        Unterstützt diese Bemühungen durch die Beachtung der Jugendschutzbestimmungen und habt Verständnis für entsprechende Kontrollen.

        Helft mit, dass gegen Jugendschutzbestimmungen nicht verstoßen wird.

        Wir vor Maßnahmen (Bußgelder, Betriebsschließung) geschützt werden, die uns bei Jugendschutzverstößen treffen .

        SchreibtDiese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können uns Eure Meinung zu diesem Thema. Wir sind gespannt auf Eure Reaktionen und zählen auf Eure Mitarbeit.

        Vielen Dank

        Herimouth-Team
        Hermuthausen

      • Für alle Interessenten haben wir hier einige Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes im einzelnen aufgeführt:

         

        erlaubt

         

        Nicht erlaubt

        Die Erziehungsberechtigten sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung. Dieses Gesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche.

         

        Kinder unter 16 Jahren

        Kinder unter 18 Jahren

        §1

        Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten

         

         

        §3

        Aufenthalt in Gaststätten

        X

        - 24 Uhr X

        Aufenthalt in Nacht -bars, -clubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben

         

         

        §4
        Abgabe/Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken u. Lebensmitteln
        Abgabe/Verzehr anderer alkoholischer Getränke, z.B. Wein, Bier, o.ä.

        §5

        Anwesenheit bei öffentl. Tanzveranstaltungen, Ausnahmegen. auf Vorschlag des Jugendamtes möglich

         

        - 24 Uhr X

        Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerk. Trägern der Jugendhilfe. Bei künstl. Betätigung zur Brauchtumspflege

        - 24 Uhr X

        - 24 Uhr X

        §6

        Besuch öffentl. Filmveranstaltungen - Nur bei Freigabe des Films und Vorspanns.

        -22 Uhr X

        -24 Uhr X

        §7

        Abgabe von Videokassetten u. Bildträgern nur entsprechend d. Freigabekennzeichen.

         

         

        §8

        Anwesenheit in öffentl. Spielhallen. Teiln. an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten

         

         

        Benutzung von Bildschirm- Unterhaltungsgeräten ohne Gewinnmöglichkeiten

        X

         

        §9

        Rauchen in der Öffentlichkeit

         

         

        X = Mit d. Zeichen gekennz. Verbote u. zeitlich. Begrenzungen werden durch d. Begleitung eines Erziehungsberecht. aufgehoben.

         

      Herimouth rockt!

      Herimouth rockt!

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