- Ohne Ausweis oder unter 16 Jahren dürfen unsere Tanzveranstaltungen nicht besucht werden !!!
- Kein Ausschank von Spirituosen oder spirituosenhaltigen Getränken unter 18 Jahren!
Für unsere 16-18-jährigen Gäste ist es von Bedeutung, dass es ihnen bewusst ist, dass sie dem Jugendschutz unterliegen, wenn Sie eine Tanzveranstaltung bei uns besuchen.
Für die 16- und 17jährigen bedeutet das, dass sie spätestens um 24 Uhr unsere Veranstaltungen verlassen müssen!
Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass sie in Begleitung Ihrer Eltern die Veranstaltung besuchen und dabei in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten auch bis nach 24 Uhr dort bleiben dürfen. Die Erziehungsberechtigten haben dabei die Möglichkeit, die Aufsichtspflicht über Ihre Kinder auf eine Person ihres Vertrauens zu übertragen, sofern diese über 18 Jahre alt ist und sich während der Veranstaltung immer in der Nähe der minderjährigen Person befindet. Um dabei einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, ist es notwendig, dass eine schriftliche Vereinbarung zur Übertragung der Erziehungsberechtigung zwischen den Eltern und der Aufsichtsperson verfasst wird und sich diese und die Minderjährigen während der Veranstaltung ausweisen können.
Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren müssen die Veranstaltung um 24.00 Uhr verlassen, wenn sie nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind !!!






