• Parken rund um Herimouth

    Hinweis für alle Parker...
    Parkverbot in der Hofstraße, einseitiges Parkverbot in der Drosselstraße !! Bitte benutzt die ausgewiesenen Parkplätze... [mehr]

  • Jugends_16_09

    Kein Zutritt unter 16 Jahren... Mehr zum Jugendschutz hier !!!

    Ausweis- und Personenkontrolle!
    Ohne Ausweis kein Zutritt!

  • Jugends_16_18
    von 16 bis 18 Jahren...
    - Zutritt u. Einlass bis 24:00 Uhr
    - oder Übertragung der Erziehungsberechtigung. HIER!!!
  • Deine Anfahrt nach Hermuthausen (Routenplaner)

    Hermuthausen? ... Du warst noch nie in Hermuthausen

    Dann freuen wir uns auf deinen ersten Besuch!! Routenplaner
Für alle unsere Tanzveranstaltungen im Herimouthsaal gilt:
  • Ohne Ausweis oder unter 16 Jahren dürfen unsere Tanzveranstaltungen nicht besucht werden !!!
  • Kein Ausschank von Spirituosen oder spirituosenhaltigen Getränken unter 18 Jahren!

Für unsere 16-18-jährigen Gäste ist es von Bedeutung, dass es ihnen bewusst ist, dass sie dem Jugendschutz unterliegen, wenn Sie eine Tanzveranstaltung bei uns besuchen.
Für die 16- und 17jährigen bedeutet das, dass sie spätestens um 24 Uhr unsere Veranstaltungen verlassen müssen!

Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass sie in Begleitung Ihrer Eltern die Veranstaltung besuchen und dabei in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten auch bis nach 24 Uhr dort bleiben dürfen. Die Erziehungsberechtigten haben dabei die Möglichkeit, die Aufsichtspflicht über Ihre Kinder auf eine Person ihres  Vertrauens zu übertragen, sofern diese über 18 Jahre alt ist und sich während der Veranstaltung immer in der Nähe der minderjährigen Person befindet. Um dabei einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, ist es notwendig, dass eine schriftliche Vereinbarung zur Übertragung der Erziehungsberechtigung zwischen den Eltern und der Aufsichtsperson verfasst wird und sich diese und die Minderjährigen während der Veranstaltung ausweisen können.

Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren müssen die Veranstaltung um 24.00 Uhr verlassen, wenn sie nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind !!!

Mehr zum Jugendschutz

  • Wir bemühen uns um aktiven Jugendschutz!

    Unterstützt diese Bemühungen durch die Beachtung der Jugendschutzbestimmungen und habt Verständnis für entsprechende Kontrollen.

    Helft mit, dass gegen Jugendschutzbestimmungen nicht verstoßen wird.

    Wir vor Maßnahmen (Bußgelder, Betriebsschließung) geschützt werden, die uns bei Jugendschutzverstößen treffen .

    SchreibtDiese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können uns Eure Meinung zu diesem Thema. Wir sind gespannt auf Eure Reaktionen und zählen auf Eure Mitarbeit.

    Vielen Dank

    Herimouth-Team
    Hermuthausen

  • Für alle Interessenten haben wir hier einige Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes im einzelnen aufgeführt:

     

    erlaubt

     

    Nicht erlaubt

    Die Erziehungsberechtigten sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung. Dieses Gesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche.

     

    Kinder unter 16 Jahren

    Kinder unter 18 Jahren

    §1

    Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten

     

     

    §3

    Aufenthalt in Gaststätten

    X

    - 24 Uhr X

    Aufenthalt in Nacht -bars, -clubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben

     

     

    §4
    Abgabe/Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken u. Lebensmitteln
    Abgabe/Verzehr anderer alkoholischer Getränke, z.B. Wein, Bier, o.ä.

    §5

    Anwesenheit bei öffentl. Tanzveranstaltungen, Ausnahmegen. auf Vorschlag des Jugendamtes möglich

     

    - 24 Uhr X

    Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerk. Trägern der Jugendhilfe. Bei künstl. Betätigung zur Brauchtumspflege

    - 24 Uhr X

    - 24 Uhr X

    §6

    Besuch öffentl. Filmveranstaltungen - Nur bei Freigabe des Films und Vorspanns.

    -22 Uhr X

    -24 Uhr X

    §7

    Abgabe von Videokassetten u. Bildträgern nur entsprechend d. Freigabekennzeichen.

     

     

    §8

    Anwesenheit in öffentl. Spielhallen. Teiln. an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten

     

     

    Benutzung von Bildschirm- Unterhaltungsgeräten ohne Gewinnmöglichkeiten

    X

     

    §9

    Rauchen in der Öffentlichkeit

     

     

    X = Mit d. Zeichen gekennz. Verbote u. zeitlich. Begrenzungen werden durch d. Begleitung eines Erziehungsberecht. aufgehoben.

     

Herimouth rockt!

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